Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg führt im Auftrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern und der Gemeinden jedes Jahr Alkohol- und Nikotintestkäufe durch. Die Testresultate vom letzten Jahr zeigen, dass Minderjährige in 20.8 % der Fälle problemlos Zigaretten und Co. kaufen können (2021: 30 %, 2020: 41,7 %, 2019: 13,3 %, 2018: 23,3 %, 2017: 32,8 %).
Die 54 durchgeführten Testkäufe alternativer Nikotin- und Rauchprodukte haben ergeben, dass gerade Vapes – sogenannte elektronische Einweg-Zigaretten – oft ungehindert verkauft werden. «In vielen Fällen herrscht Unwissen über die Gesetzeslage beim Thema. Viele Verkaufspersonen und Jugendliche glauben, dass Vapes ohne Nikotin bereits an unter 16-Jährige verkauft werden dürfen. Im Kanton Bern ist dies jedoch klar erst ab 18 Jahren erlaubt», meint Lea Leuenberger, Jugendschutz-Verantwortliche beim Blauen Kreuz in Bern.
Im Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG, Kanton Bern), Art. 14c Begriffe, werden neu Tabakprodukte, pflanzliche Rauchprodukte und elektronische Zigaretten einzeln aufgeführt und definiert. Unter das Gesetz fallen alle Produkte, welche Tabak enthalten, aus anderen pflanzlichen Produkten hergestellt wurden, wie zum Beispiel CBD-Hanfprodukte, und eben alle Formen von elektronischen Zigaretten mit und ohne Nikotin. Auch tabakfreie Nikotinbeutel fallen unter das Gesetz.
Allgemein sind die Anpassungen im Gesetz noch nicht ins Bewusstsein aller Verkaufspersonen gelangt. Dies soll durch Jugendschutz-Schulungen und Aufklärung des Verkaufspersonals weiterhin verbessert werden.
Für Rückfragen:
| Lea Leuenberger |
Weitere Informationen: | Fachstelle für Suchtprävention in Bern |
| Jugendschutz im Kanton Bern |