Bei der Migros steht ein folgenschwerer Entscheid an. Im Juni werden die Genossenschaften darüber abstimmen, ob in ihren Ladenregalen künftig Alkohol stehen wird. Wir rufen die Migros-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter dazu auf, aus Rücksicht auf die Schwachen in unserer Gesellschaft eine Kehrtwende beim Alkoholverkauf zu verhindern und an der bewährten Migros-Tradition festzuhalten.
Um an der Urabstimmung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung als Genossenschafter/in bis zum 9. Mai 2022 erforderlich. Jetzt Genossenschafter/in werden: www.migros.ch/de/genossenschaften/genossenschafter-werden.html
Abschaffung des bewährten Alkoholverzichts?
Am 6. November 2021 strich die Migros-Delegiertenversammlung mit 85 zu 22 Stimmen das Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken aus den Statuten, und am 3. Dezember beschlossen die regionalen Verwaltungen und Genossenschaftsräte, die Alkoholfrage ihren Genossenschafterinnen und Genossenschafter zur Abstimmung vorzulegen. Falls sich mehr als zwei Drittel für den Alkoholverkauf aussprechen sollten, können die Genossenschaften ab 2023 Bier, Wein und Spirituosen in ihr Sortiment aufnehmen.
Das Blaue Kreuz hat sich in den Medien und gegenüber den Migros-Verantwortlichen deutlich gegen diesen für trockene Alkoholikerinnen und Alkoholiker möglicherweise verheerenden Richtungswechsel ausgesprochen. Laut Umfragen spricht sich eine klare Mehrheit der Bevölkerung für die Beibehaltung des Verkaufsverzichts aus. Das letzte Wort haben im Juni dieses Jahres die 2,2 Millionen Migros-Genossenschafterinnen und Genossenschafter in einer Urabstimmung.