Medienmitteilung: Münsingen leistet Beitrag zum Jugendschutz

Die Einwohnergemeinde Münsingen liess im September 2020 zum zweiten Mal Alkohol- und Tabaktestkäufe durchführen. Die Ergebnisse zeigen Erfolg aber auch Handlungsbedarf.

Die Einwohnergemeinde Münsingen liess im September 2020 zum zweiten Mal Alkohol- und Tabaktestkäufe durchführen. Die Ergebnisse zeigen Erfolg aber auch Handlungsbedarf: Zwei im letzten Jahr fehlbare Betriebe setzten die geltenden Jugendschutz-Bestimmungen nun einwandfrei um. Drei andere verkauften widerrechtlich Alkohol oder Tabak an Minderjährige.

Bereits letztes Jahr engagierte sich die Einwohnergemeinde Münsingen für den Jugendschutz und gab Alkohol- und Tabaktestkäufe beim Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg in Auftrag. Zehn Betriebe wurden damals im Mai getestet. Darunter Restaurants, Detailhandelsgeschäfte und Kioske. Zwei davon verkauften widerrechtlich Alkohol oder Tabak an minderjährige Testkäuferinnen und Testkäufer. Die Einwohnergemeinde Münsingen kontaktierte daraufhin beide fehlbaren Betriebe und ermahnte sie die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten.

Dieses Jahr im September testete das Blaue Kreuz erneut neun solcher Verkaufsstellen in Münsingen. Darunter auch die zwei im letzten Jahr fehlbaren Betriebe. Mit Bravour hielten sich dieses Mal beide an die geltenden Jugendschutz-Bestimmungen und führten eine Ausweiskontrolle durch. Als sie merkten, dass die Jugendlichen das Abgabealter noch nicht erreicht haben, verweigerten sie den Verkauf. Dennoch gab es auch dieses Jahr drei Betriebe, die diese Aufgabe nicht so pflichtbewusst ausführten und den Jugendlichen Alkohol oder Tabak verkauften.

Am Beispiel der Gemeinde Münsingen wird sichtbar, dass Testkäufe etwas bewirken aber immer noch viel Handlungsbedarf besteht. Dem Blauen Kreuz geht es dabei um eine Jugendschutz-Sensibilisierung von Verantwortlichen und Verkaufspersonal. In der Regel wird gleich im Anschluss an einen Testkauf das Gespräch mit den involvierten Personen gesucht und gratuliert oder eben Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Gleichzeitig erfüllen politische Gemeinden mit Alkohol- und Tabaktestkäufen ihre Aufsichtspflicht über das kantonale Gastgewerbegesetz.

Die Einwohnergemeinde Münsingen wird auch dieses Jahr das Gespräch mit den fehlbaren Betrieben suchen. Sie ist von der Wirksamkeit und dem Erfolg der Massnahme überzeugt und möchte auch nächstes Jahr wieder Testkäufe in Auftrag geben.

 

Bei Rückfragen

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Fachstelle für Suchtprävention
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Leiter Jugendschutz
031 398 14 56
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Gemeinde Münsingen
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Sachbearbeitung Einwohnerdienste / Gemeindepolizei
031 724 51 13
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Weitere Informationen

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Jugendschutz im Kanton Bern
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jugendschutzch.wordpress.com
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Einwohnergemeinde Münsingen
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