Im Internet wird bekanntlich alles Angeboten. Selbst der Onlineshop der Migros, die vordergründig kein Geld mit Bier und Zigaretten verdient, macht bei diesem Trend mit und stellt alkoholische und tabakhaltige Waren ins Sortiment. Doch wie gut kümmern sich solche Online-Anbieter um den gesetzlich verankerten Jugendschutz? Dieser Frage ging das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg nach. Die Organisation testete Ende November zehn Onlineshops und Lieferdienste von Alkohol und Tabakwaren mithilfe von jugendlichen Testkäufer/innen.
Das Ergebnis ist wie befürchtet: Sieben Unternehmen lieferten den Minderjährigen problemlos Alkohol und/oder Zigaretten nach Hause. Bei der Bestellung kamen so gut wie keine Jugendschutz-Massnahmen zum Zug. Das höchste der Gefühle waren ein Eingabefeld fürs Geburtsdatum oder ein «Ich-bestätige-hiermit-18-Jahre-alt-zu-sein»-Häkchen. Die Kurier- und Lieferdienste wollten weder einen Ausweis sehen, noch fragten sie nach dem Alter. Im Gegenteil: Meist wurde die Ware wortkarg abgegeben oder nach dem Klingeln, vor der Tür abgestellt.
Anbieter missachten das Gesetz und schieben die Verantwortung dafür ab
In den AGB der meisten Online-Anbietern von jugendschutzpflichtigen Waren finden sich Sätze wie «Die Firma XY verkauft keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren. Mit dem Kauf solcher Produkte bestätigt die Kundschaft, mindestens 18 Jahre alt zu sein». Das ist genau das Gegenteil der eidgenössischen und kantonalen Gesetze, welche die Abgabe an Minderjährige und nicht der Erwerb durch solche regeln.
Forderung
Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg fordert, dass Onlineanbieter mindestens zwei Jugendschutz-Massnahmen umsetzen:
- Bei der Registrierung oder beim Bestellvorgang muss ein Ausweisdokument kontrolliert werden
- Kurier- und Lieferdienste sollen angewiesen werden, Alkohol und Tabak nur an volljährige Empfänger/innen abzugeben.
Alles andere ist fahrlässig und ungenügend in Bezug auf den Jugendschutz.
Bei Rückfragen
Weitere Informationen
Kanton Bern
Fachstelle für Suchtprävention in Bern
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