Illegaler Verkauf von Nikotinprodukten an Minderjährige

Bei einem von drei durch das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg im Jahr 2024 durchgeführten Testkäufen (33.1 %) wurden verbotenerweise Tabak- und Nikotinprodukte an Minderjährige verkauft. Dies ist zwar eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (34.9 %), aber aus Sicht des Jugendschutzes immer noch ein unhaltbarer Zustand. Die schweizweite Einführung des neuen Tabakproduktegesetzes sollte 2025 eine Reduktion des illegalen Verkaufs an Minderjährige zur Folge haben.

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg führt im Auftrag des Gesundheitsamtes des Kantons Solothurn, der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern und der Gemeinden Testkäufe von Tabak- und Nikotinprodukten durch. Letztes Jahr waren es insgesamt 257 Testkäufe.

Die Resultate offenbaren grosse Mängel beim Jugendschutz: die minderjährigen Käuferinnen und Käufer konnten die Produkte in 33.1 % der Fälle problemlos erwerben. Dies ist zwar im Vergleich zum Vorjahr (2023: 34.9 %) ein leichter Rückgang, lässt aber immer noch viel Raum für Verbesserung.

Bei den 257 in den Kantonen Bern und Solothurn durchgeführten Testkäufen von Nikotin- und Tabakprodukten wurden in 85 Fällen widerrechtlich Tabakprodukte, pflanzliche Rauchprodukte, Snus oder E-Zigaretten verkauft. Die hohen Verkaufszahlen bestätigen die Beobachtungen des Blauen Kreuzes: An vielen Verkaufsstellen herrscht immer noch Unwissen über die geltenden Jugendschutz-Bestimmungen.

In den Kantonen Solothurn und Bern ist der Verkauf jeglicher Tabakprodukte seit Jahren ausschliesslich an volljährige Personen erlaubt. Am 1. Oktober 2024 ist das Verkaufsverbot in der ganzen Schweiz auf reine Nikotinprodukte und Vapes ohne Nikotin ausgedehnt worden.

«Das Abgabeverbot für Vapes und Snus ohne Tabak gilt im Kanton Bern bereits seit Anfang 2022. Mit dem Inkrafttreten des neuen nationalen Tabakproduktegesetztes am 1. Oktober 2024 sind die Verkaufsstellen aber nochmals sensibilisiert worden. Ich gehe davon aus, dass im laufenden Jahr weniger illegale Verkäufe stattfinden werden», meint Lea Leuenberger, Jugendschutz-Verantwortliche beim Blauen Kreuz in Bern.

Hinweise auf die Wirkung des neuen Tabakproduktegesetzes liefern die Testkaufresultate im Kanton Solothurn. Seit dem 1. Oktober sind die illegalen Verkäufe von Tabakprodukten stark zurückgegangen. E-Zigaretten, die vorher noch ohne Altersbeschränkung abgegeben werden durften, wurden bei den ersten Testkaufserien in 19.1 % der Fälle verkauft. «Zur erfolgreichen Sensibilisierung hat sicherlich auch der Informationsversand des Gesundheitsamtes an alle Verkaufsstellen im Kanton beigetragen. Dass Jugendliche dennoch in knapp einem Fünftel der Fälle E-Zigaretten erwerben konnten, zeigt, dass nebst der Information auch eine Überprüfung der Verkaufsstellen nötig bleibt», erklärt Sevan Roggensinger, Jugendschutz-Verantwortlicher beim Blauen Kreuz in Solothurn.

Auf den Websites www.jugendschutzbern.ch und www.jugendschutzsolothurn.ch vertreibt das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg Hinweisschilder, weitere Jugendschutz-Materialien und liefert alle relevanten Informationen zum Jugendschutz.

Der Jugendschutz-Blog dient der Information und Sensibilisierung.

 

 

 

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