Hoher Verkauf an Tabak- und Nikotinprodukten bei Minderjährigen

Die Testkäufe vom Blauen Kreuz im Jahr 2023 zeigen: Bei zwei von fünf Testkäufen (40.3 %) wurden Zigaretten und Co. an Minderjährige verkauft. Zum Teil ohne jegliche Alterskontrolle. Dabei fehlt es an manchen Orten immer noch an Wissen rund um die Gesetzeslage im Kanton Bern. Das Blaue Kreuz wird deshalb mit neuem Jugendschutzmaterial verstärkt informieren.

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg führt im Auftrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern und der Gemeinden jedes Jahr Testkäufe von Tabak- und Nikotinprodukten durch. Die Testresultate vom letzten Jahr zeigen, dass Minderjährige in 40.3 % der Fälle problemlos Nikotinprodukte kaufen konnten. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr und fast so hoch wie die Verkaufszahlen im Jahr 2020 (2022; 20.8 %, 2021; 30 %, 2020; 41,7 %, 2019; 13,3 %, 2018; 23,3 %, 2017; 32,8 %).

Bei den 62 durchgeführten Testkäufen von Nikotin- und Tabakprodukten wurde in 38 Fällen Zigaretten, in 9 Fällen Vapes (Einweg E-Zigaretten) und in 15 Fällen Snus/Nikotinbeutel getestet. «Die hohen Verkaufszahlen bestätigen unsere Beobachtungen: In vielen Fällen herrscht immer noch Unwissen über die Gesetzeslage. In machen Verkaufsstellen wurden Vapes bereits an unter 16-Jährige verkauft, ohne zu kontrollieren. Snus wurde zudem oft an 16- und 17-Jährige abgegeben. Im Kanton Bern ist der Verkauf jeglicher Tabak- und Nikotinprodukte jedoch klar erst ab 18 Jahren erlaubt. Dies betrifft auch Vapes ohne Nikotin», meint Lea Leuenberger, Jugendschutz-Verantwortliche beim Blauen Kreuz in Bern.

 

Gesetzeslage im Kanton Bern

Im Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG), Art. 14c Begriffe, werden Tabakprodukte, pflanzliche Rauchprodukte und elektronische Zigaretten einzeln aufgeführt und definiert. Unter das Gesetz fallen alle Produkte, welche Tabak enthalten, aus anderen pflanzlichen Produkten hergestellt wurden, wie zum Beispiel CBD-Hanfprodukte, und eben alle Formen von elektronischen Zigaretten mit und ohne Nikotin. Auch tabakfreie Snus/Nikotinbeutel fallen unter das Gesetz.

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat Ende 2023 neue Hinweisschilder mit detaillierten Angaben zu den Tabak- und Nikotinprodukten herausgegeben und einen Blog zur weiteren Aufklärung verfasst. Über die Website von Jugendschutz Bern – ein Produkt des Blauen Kreuzes – findet man sowohl die Schilder wie auch den Blog und weitere Infos und Materialien rund um den Jugendschutz.

 

Für Rückfragen:

 

Lea Leuenberger

Jugendschutz-Verantwortliche

031 398 14 56

lea.leuenberger@suchtpraevention.org

Weitere Informationen:

Jugendschutz im Kanton Bern

www.jugendschutzbern.ch

jugendschutzch.wordpress.com

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Allgemeiner Kontakt

Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg

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