Blaues Kreuz unterstützt den bundesrätlichen Änderungsvorschlag zum Tabakproduktegesetz

Das Blaue Kreuz hat sich zur Revision des Tabakproduktegesetzes geäussert. Die Annahme der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» am 13. Februar 2022 hat diese Revision notwendig gemacht. Das Blaue Kreuz hatte die Initiative aktiv unterstützt. Ziel der aktuellen Gesetzesrevision ist es, Kinder und Jugendliche umfassend vor Tabakwerbung zu schützen.

Mit seinem Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) möchte der Bundesrat jegliche sämtliche Werbung verbieten, ausser wenn sie ausschliesslich für Erwachsene zugänglich ist.

Das Blaue Kreuz ist der Meinung, dass der Revisionsentwurf in die richtige Richtung geht. Er verbietet jegliche Werbung, die Kinder und Jugendlichen sehen könnte. Das Blaue Kreuz unterstützt die Stossrichtung des Bundesrats, wünscht sich aber darüber hinaus Verbesserungen bei der Alterskontrolle von Online-Alkoholshops und ein vollständiges Werbeverbot im Internet. Das Internet ist heute der wichtigste Ort für Werbung der Tabak- und Nikotinindustrie. Kinder und Jugendliche verbringen dort unkontrolliert viel Zeit. Um Umgehungen zu verhindern, bedarf es einfacher und umfassender Regeln.

Der Bundesrat wird den Entwurf nun überarbeiten und seine Botschaft zur Beratung ins eidgenössische Parlament schicken. Der Bundesrat geht davon aus, dass Gesetz 2024 in Kraft treten wird.

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